Ausschreibung

Ausschreibung "Jubiläumsregatta"

Wann. Samstag, 02. Juli 2011 - 13.00 Uhr
Start. Sauerbrücke, Ralingen
Ziel. Ende Zeltplatz an der markierten Linie


Teilnahmebedingungen

Jede Jugendfeuerwehr des Landkreises Trier-Saarburg darf teilnehmen. Eine Teilnahme ist unabhängig von der Teilnahme am Zeltlager.


Bootsbau

Es dürfen keine gängigen Wasserfahrzeuge und Boote benutzt werden.
sämtliche schwimmfähigen Untersätze wie z.B. Badewannen, Regentonnen, Bretter oder Reifenschlauch etc. sollen zu einem Spaßboot zusammen gebaut werden
Ohne Motor oder elektrischem Antrieb (reine Muskelkraft)
Abmaß max. 2,5 x 5 Meter

Bootsbesatzung

mindestens 2 Personen, maximal 5 Personen (Schwimmwesten sind zu tragen; werden gestellt)


Zeit (Hauptwertung)
Originalität des Spaßbootes, z.B. Bauweise, Kostümierung etc. (Sonderwertung)

Anmeldeschluss

01. Mai 2011

Ansprechpartner für Rückfragen. Herbert Schilz, Feuerwehr Ralingen
E-Mail. herbert.schilz@t-online.de


Hinweis

Teilnehmen darf jede Jugendfeuerwehr des Landkreises Trier-Saarburg. Die Teilnahme ist unabhängig von der Teilnahme am Zeltlager. Betreuer und Jugendwarte dürfen nicht teilnehmen. Teilnehmen kann jedes Jugendfeuerwehrmitglied das schwimmen kann. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Diese ist bei der Abnahme des Bootes vorzulegen.

Es sind nur selbstgebaute Boote zulässig. Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter (Abnahme). Im Boot müssen mindestens zwei Personen, maximal 5 Personen mitfahren. Als Antrieb ist einzig die Muskelkraft zulässig. Wie diese umgesetzt wird ist den Teilnehmern selbst überlassen. Boot fahren ist ein Wassersport! Beachtet bitte, dass die Kleidung nass wird. Umkleidemöglichkeiten sind im Sportplatzgebäude Ralingne vorhanden. Gefahren wird auf der Sauer von der Brücke Ralingen bis zur markierten Ziellinie. Änderungen aufgrund der Teilnehmerzahl behält sich der Veranstalter vor.

Wie die Boote zur Wettkampfstätte kommen ist den Teilnehmern selbst überlassen. Transportvorrichtungen sind aufgrund der geringen Platzverhältnisse nach abladen der Botte vom Wettkampfgelände zu entfenren und an ausgewiesenen Orten zu Parken. Für abgesoffene Wettkampfgeräte, Bekleidung und Wertsachen der Teilnehmer (z.B. Handys die dann nur noch Unterwasser funktionieren) übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Sicherheitsvorkehrungen werden gemäß der Gefahrenanalsyse des DLRG ausgeführt.


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