1. Zelte In und um die Zelte ist von allen für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. In den Zelten besteht Rauchverbot. In den Zelten und auf dem Zeltplatz besteht Alkoholverbot. Die Mahlzeiten werden nicht in den Zelten eingenommen. Es dürfen keine verderblichen Esswaren in den Zelten aufgewahrt werden. Jede Jugendfeuerwehr hat alle benötigten Gegenstände lt. „Zubehörliste Zeltlager“ mitzubringen.
2. Zeltplatz Auf dem Zeltplatz besteht absolutes Park- und Halteverbot für Fahrzeuge aller Art. Auf dem Zeltplatz ist offenes Feuer (Grill, Gaslampen, Gaskühlschränke, Gasheizungen usw. ) verboten. Der Zeltplatz befindet sich am offenen Gewässer, der Zeltbereich ist durch einen Absperrzaun gekennzeichnet, der Zaun darf nicht geöffnet, entfernt, beschädigt oder überquert werden.
3. Lagerdienste Die jeweilig eingeteilten Lagerdienste sorgen für Ordnung und Sauberkeit auf dem Platz, in den Toiletten und in den Duschen. Die Jugendwarte des Lagerdienstes teilen die Nachtwache selbständig ein. Die Jugendwarte unterstützen den Lagerleiter bis zum Wechsel des nächsten Lagerdienstes und gehören für diesen Zeitraum der Lagerleitung an.
4. Lagerleitung Die Lagerleitung ist kein Aufenthaltsraum für Jugendwarte und Jugendliche. Allen Anordnungen der Lagerleitung, die während des Zeltlagers ausgesprochen werden, ist unbedingt Folge zu leisten. Die Lagerleitung behält sich geeignete Maßnahmen vor, wenn einzelne Lagerteilnehmer oder Gruppen gegen die Lagerordnung verstossen, andere Lagerteilnehmer gefährden, den Lagerbetrieb stören oder dem Ansehen der Jugendfeuerwehren des Landkreises Trier-Saarburg schaden.
5. Zeltplatzgelände Jugendliche dürfen das Gelände nur nach Genehmigung ihrer Jugendwarte verlassen. Gruppen, die das Zeltplatzgelände verlassen, melden dies dem Lagerleiter. Der Zeltplatz schliesst an der Abgrenzung (durch Bauzaun) zur Sauer ab. Ein Aufenthalt in dem Bereich zwischen Sauer und Bauzaun ist nicht gestattet.
6. Sportplatz / Campingplatz Es dürfen keine Getränke, Flaschen und Gläser mit auf dem Sportplatz genommen werden. Der Campingplatz darf nicht Betreten werden.
7. Bewirtungsstände Hier werden von der FFW Ralingen Speisen und Getränke verkauft. An Jugendliche unter 16 Jahren wird kein Alkohol ausgeschenkt. Das Jugendschutzgesetz gilt in vollem Umfang.
8. Nachtruhe Die Nachtruhe wird nach der Lagerruhe auf dem Zeltplatz eingehalten. Ausnahmen werden von der Lagerleitung bekannt gegeben.
9. Essensausgabe Der tägliche Ablauf WECKEN, WASCHEN, ESSEN wird durch einen separaten Plan geregelt. Die Mahlzeiten werden im Essenszelt eingenommen.
10. Mülltrennung Die Mülltrennung wird strengstens eingehalten! Die Jugendlichen werden angehalten, Müll zu vermeiden. Der anfallende Müll wird fachgerecht entsorgt. Die Jugendwarte haben alle Lagerteilnehmer über den Inhalt dieser Lagerordnung und deren Einhaltung zu informieren.
Der Vorstand vom KREISJUGENDFEUERWEHRVERBAND TRIER-SAARBURG e.V.
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